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FATF: Kryptowährungen weiter für Terrorfinanzierung verwendet

Festung in Syrien. Weiterhin ein Hub der Terrorfinanzierung durch Kryptowährungen. Bild von Marc Veraart via flickr.com. Lizenz: Creative Commons

Die Financial Action Task Force (FATF) evaluiert, wie die Regierungen ihre Empfehlungen umsetzen. Das Ergebnis ist dürftig, die Umsetzung schleppend. Kryptowährungen werden daher weiterhin für illegale Zwecke wie die Terrorfinanzierung eingesetzt.

In einem neuen Bericht beurteilt die Financial Action Task Force (FATF) den Stand in Sachen Geldwäsche und Kryptowährungen.

Die Nationalstaaten haben, so das transnationale Organ, zwar Fortschritte gemacht, Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung einzuführen. Doch ausgerechnet bei einem Schlüsselelement der FATF-Maßnahmen, der Travel Rule, hängen viele weit hinterher. In vielen Aspekten brachte das vergangene Jahr nur „marginale Verbesserungen“. Die Dienstleister bleiben deswegen „anfällig für Missbrauch“.

Die FATF ist eine internationale Arbeitsgruppe, die „Empfehlungen“ ausarbeitet, wie die Nationalstaaten Geldwäsche bekämpfen sollen. Sie arbeitet eng mit den G20 zusammen und übt über schwarze und graue Listen einen gewissen Druck auf die Regierungen aus. Sie hat für Kryptowährungen („virtuelle Assets“) eine Reihe von Empfehlungen und Anweisungen verfasst.

Doch die Umsetzung hinkt. Von 130 Jurisdiktionen gehen 97 nur teilweise oder gar nicht konform mit den FATF-Empfehlungen. Ein Viertel der Regierungen hat noch gar nicht begonnen, die Empfehlungen umzusetzen. Immerhin ist ein Viertel „größtenteils konform“. Bei diesen Proportionen gab es seit einem Jahr überhaupt keinen Fortschritt.

Das war zu erwarten. Die FATF hat dieselben Regeln beschlossen, die auch für traditionelle Banken gelten, insbesondere die Travel-Rule, die bestimmt, dass jeder elektronischen Transaktion Daten über Sender und Empfänger beiliegen sollen. Diese Regeln sind für Kryptowährungen kaum oder nur mit großen Komplikationen umsetzbar, weshalb nicht mal ein Drittel aller Regierungen die Travel-Rule tatsächlich umsetzt und überwacht.

Zwar habe die Branche „eine Reihe von Instrumenten entwickelt, um mit der Travel Rule konform zu gehen.“ Doch viele erfüllten nicht die FATF-Standards und es gebe Probleme mit der Interoperabilität.

Große Mühen bereiten auch sogenannten „unhosted Wallets“, also die selbst verwalteten Wallets der User. Diese sind naturgemäß nicht kompatibel mit der Travel-Rule. Daher habe „selbst unter den regulatorisch fortgeschrittensten Jurisdiktionen“ die weite Mehrheit „noch nicht einmal evaluiert, welche spezifischen Risiken mit selbstgehosteten Wallets und P2P-Transaktionen einhergehen.“ Selbst die Länder, die hier einen Schritt weiter sind, geben lediglich Richtlininen, wie Dienstleister mit Wallets umgehen sollen.

Terrorfinanzierung durch Stablecoins – ein Gewinn für die Terrorabwehr?

Das Ergebnis sei, dass Kryptowährungen „weiterhin genutzt werden, um Massenvernichtungswaffen zu finanzieren, wie auch von Betrügern, Terrorgruppen und anderen kriminellen Akteuren.“ Nordkorea stehle und erpresse virtuelle Assets, Terroristen, speziell der Islamische Staat in Asien und Gruppen in Syrien, finanzieren sich mit Kryptowährungen, „oft durch Stablecoins, und sie experimentieren mit Kryptowährungen mit einer verbesserten Anonymität.“

Dieser Hinweis auf die Terrorfinanzierung hat einige Medien zu Widerspruch veranlasst. Die FATF behaupte hier etwas, ohne es solide zu belegen, weder durch Fußnoten noch Links. Tatsächlich gibt es zur Nutzung von Kryptowährungen durch Terrorgruppen wenig aktuelle öffentliche Hinweise.

Der Bericht bezieht sich allerdings auf ein Briefing, durch das das Kommittee zur Terrorabwehr am Sicherheitsrat der Vereinten Nationen über „Trends der Nutzung von Kryptowährungen durch Terrorgruppen und ihre Unterstützer“ informierte. Ihm zufolge bleibe die „Syrische Arabische Republik“ ein von Daesh (Islamischer Staat) und Al-Qaida weiterhin genutzter Krypto-Hub; während Daesh in Asien vermehrt Kryptowährungen annehme, Stablecoins zur bevorzugten Währung geworden sein und Terrorgruppen ihre „Operational Security“, also ihre Privatsphäre, verbesserten.

Dennoch, betont das Kommittee, beziehen Terrorgruppen die Mehrheit ihrer Mittel weiterhin durch Bargeld, Hawala-artige Netzwerke und traditionelle Finanzinstitutionen. Anders als diese lassen sich Transaktionen über Kryptowährungen nachverfolgen und bekämpfen. In gewisser Weise wäre es ein Fortschritt, wenn mehr Terrorfinanzierung über Krypto liefe.

Gerade Stablecoins kommen eigentlich wie ein Geschenk des Himmels. Sogar die FATF notiert: „Stablecoin Provider haben erklärt, dass sie Maßnahmen zur Risikoreduktion einführen können […] darüber hinaus haben einige Stablecoin-Anbieter die Fähigkeit, Stablecoins einzufrieren oder zu verbrennen durch den Code, der den Token unterliegt.“ Die Anbieter nutzten diese Fähigkeit oft auf Anfrage von Strafverfolgern oder um konform mit Finanzsanktionen zu gehen.

Wenn größere Anteile der Terrorfinanzierung über Stablecoins ablaufen und dabei die klassischen Wege austrocknen – dann wäre das vermutlich kein Schaden, sondern vielmehr ein Gewinn für den Kampf gegen Terrorfinanzierung.


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2 Kommentare zu FATF: Kryptowährungen weiter für Terrorfinanzierung verwendet

  1. Bitcoinkalle // 7. August 2024 um 12:17 //

    Was eine verlogene Truppe!

    Private Wallets haben mit Terrorfinanzierung soviel zu tun, wie die Sonne mit der Nacht! Jedenfalls im Verhältnis zum Bankensektor und Fiatsystem!

  2. Tom Mayer // 7. August 2024 um 22:50 //

    Zudem Terror ein extrem unscharfer juristischer Begriff ist. Mittlerweile wird er eigentlich von allen Seiten inflationär eingesetzt um die jeweilige Gegenseite (Nation oder anderen Kulturkreis) zu diffamieren. So ist die aus der einen Sicht legitime Selbstverteidigung und der legitimer Wiederstand aus der anderen Sicht natürlich Terror. Wenn es sein muss sogar „Staatsterror“. Wobei diese Wortneuschöpfung genau genommen ein Wiederspruch in sich ist.

    Gerade dass ein Begriff derart inflationär von allen Seiten – egal wem – zur Begründung von allem Möglichen herangezogen wird, sollte als Warnsignal dienen. Dafür, dass ein solcher Begriff juristisch eigentlich gar nichts mehr aussagt und zur Legitimierung von allem Möglichen herangezogen werden kann.

    Das eigenen Geld für oder gegen eine Auseinandersetzung einzusetzen, ist hingegen genaugenommen zutiefst demokratisch und ein gutes Beispiel für „Skin in the Game“.

    Ein Krieg mit militärischen Mitteln bedeutet fast immer, dass dieses Geld (mit anderen mühsam vom Kapitalismus erstellten Resourcen) anschliessend in einer wahnsinnigen Geschwindigkeit verbrannt wird und zudem die Umwelt massiv belastet. Ruinen und andere Partikel verbleiben trotz der Zerstörung ja recht langlebig in der Umwelt.
    Es ist auch nur in den seltensten Fällen überhaupt ökonomisch. Da wäre dezentrale Schwarmintelligenz in der Beurteilung sicher sehr viel besser (und friedlicher) als eine zentrale nationale Staatslenkung.

Kommentare sind deaktiviert.

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