Nein, die EU verbietet weder private Wallets noch anonyme Kryptowährungen
… doch das Gesetzespaket, das nun einen weiteren Schritt Richtung Verabschiedung genommen hat, wartet mit allerhand Schikanen für Bitcoin und andere Kryptowährungen auf. Die Hoffnung, auf EU-Börsen künftig Lightning oder Monero zu sehen, dürfte gegen Null sinken.
Falls Sie in den letzten Tagen gelesen haben, die EU würde nun eigene Bitcoin-Wallets oder Privacycoins verbieten, waren das maßlose Übertreibungen. Sowohl eigene Wallets als auch Privacycoins wie Monero werden erlaubt bleiben.
Fakt ist jedoch, dass ein Ausschuss im EU-Parlament ein Gesetzespaket der EU-Kommission bestätigt hat, so dass das Parlament nun am 24. April über das Gesetz abstimmen darf. Fakt ist auch, dass es wenig Aussichten gibt, dass diese das Gesetz ablehnen, so dass es ab 2027 in Kraft treten wird.
Der Gesetzesentwurf selbst ist mehr als 300 Seiten stark. In ihm geht es vor allem um Geldwäsche. Kryptowährungen sind eher ein Nebenaspekt, und was man darüber liest, ist für niemanden überraschend, der die Regulierungsdebatte auch nur aus den Augenwinkeln heraus verfolgt. Die sogenannten „Obliged Entities“ – das sind etwa Kryptobörsen, Zahlungsdienstleister oder Broker, nicht jedoch die Entwickler von Soft- und Hardwarewallets – müssen künftig
- besondere Sorgfaltspflichten“ einhalten, wenn sie Beträge von mehr als 1.000 Euro annehmen oder auszahlen,
- ab dem ersten Satoshi, der an „self hosted“ – also eigene, private – Wallets fließt oder von diesen kommt, Risiken abschätzen und Maßnahmen gegen Geldwäsche treffen, etwa die Verifizierung des Empfängers oder Senders, Nachforschungen, woher das Geld stammt und mehr.
Verboten ist ihnen hingegen,
- anonyme Bankkonten, Zahlungsmittel, Postfächer oder Krypto-Accounts zu verwenden,
- Methoden in Anspruch zu nehmen, welche die Kunden-Accounts anonymisieren oder die Spuren von deren Transaktionen verschleiern, etwa durch Mixer oder Privacycoins, möglicherweise auch durch Lightning-Transaktionen.
Ausgenommen sind dabei NFTs. Diese werden noch durch keine Gesetze abgedeckt, doch „die Evolution dieser Märkte wird beobachtet“. Am 30. Dezember 2024 wird die Kommission einen Bericht präsentieren, der auch NFTs berücksichtigt, und gegebenenfalls Anpassungen des Gesetzes vorschlagen.
All das ist, erklärt Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piraten im Europaparlament, „nicht wirklich überraschend, aber ich frage mich, ob man dabei nicht übers Ziel hinausschießt.“
„Ab wann wird aus einem berechtigten Kampf gegen Geldwäsche Massenüberwachung?“

Die Piratenpolitikerin Anja Hirschel vor ihrem (zukünftigen) Arbeitsplatz. Bildrechte vollständig bei Anja Hirschel.
Generell reagiert die EU mit diesem Gesetz darauf, dass Geldwäsche und Terrorfinanzierung immer neue Wege gehen. Was soll sie auch sonst machen, als ihre Gesetze an die Wirklichkeit anzupassen?
Was Kryptowährungen angeht, sind die enthaltenen Gebote und Verbote eine schon fast zwingende Folge davon, dass die EU die Travel Rule der FATF umsetzt. Nicht ohne Grund erlassen auch andere Jurisdiktionen fast identische Vorschriften, selbst die eigentlich liberale Schweiz, und nicht ohne Grund hat das deutsche Finanzministerium bereits unter Olaf Scholz relativ ähnliche Vorschriften diktiert.
User selbst sind nicht direkt betroffen. Sie können weiterhin mit privaten Wallets, Privacycoins und Lightning hantieren so viel sie wollen. Sobald sie jedoch Coins an Börsen überweisen, sind sie indirekt betroffen. Privacycoins werden sie überhaupt nicht auf Börsen handeln können – das ist mit dem Gesetz praktisch verboten – Einzahlungen per Lightning werden vermutlich nicht möglich sein, und bei Überweisungen von privaten Wallets muss die Börse genauer nachforschen.
Grundsätzlich muss eine Börse dabei nur wissen, dass die Adresse, an die ein User Coins auszahlt, auch diesem gehört. Broker aus der Schweiz machen dies bereits mit verschiedenen Methoden, etwa mit Screenshots oder Signaturen. Bei unauffälligen Transaktionen könnte es sogar ausreichen, per Häkchen zu bestätigen, dass man über eine Wallet verfügt.
Anja Hirschel erkennt an, dass ein Gesetz in der Art unvermeidbar war. „Aber dass man die geringsten Bewegungen von Kryptotransaktionen aufzeichnen muss, geht zum Beispiel zu weit. Man hätte wie beim Bargeld einen Schwellenbetrag definieren können, aber es wurde bewusst darauf verzichtet.“
Die Informatikerin fürchtet zudem, was passiert, „wenn ich das neue Gesetz mit anderen kombiniere, etwa mit der geplanten Bezahlkarte für Flüchtlinge oder Bürgergeldempfänger sowie mit Europol-Abfragen. Dann kann daraus etwas erwachsen, was wir nicht wollen. Wir müssen uns klar werden, wo man aufhört, und ab wann aus einem berechtigten Kampf gegen Geldwäsche Massenüberwachung wird.“
Darüber hinaus sorgt sich die Politikerin darüber, dass das Gesetz präventiv sinnvolle Technologien abwürgt, die bei digitalen Zahlungen Privatsphäre schaffen, ohne Risiken des Missbrauchs für Geldwäsche zu tragen, „etwa mit anonymer Ausgabe und transparentem Empfang“, wie es etwa DigiCash damals geplant hat.
Es bleibt ein wenig Interpretationsspielraum
Patrick Breyer, der für die Piraten in einem Ausschuss sitzt, hat dem Entwurf daher nicht zugestimmt. Aber, realistisch betrachtet, sieht Anja Hirschel wenig Spielraum, bis zur finalen Abstimmung etwas an den starken Mehrheiten zu ändern. Daher werden sich wohl bald die nationalen Parlamente mit dem Gesetzeswerk beschäftigen, so dass es 2027 in Kraft treten kann.
Dabei dürfte es zu manchen nationalen Unterschieden kommen. Einige Stellen im Gesetz lassen Interpretationsspielraum. Was sind etwa „due diligence measures“, zu deutsch, „strenge Sorgfaltsmaßnahmen“, wie sie Krypto-Börsen ergreifen sollen, wenn User mehr als 1.000 Euro auszahlen? Oder was sind „measures to mitigate risks“, Maßnahmen zur Risikoverminderung, die bei Zahlungen an oder von privat geführten Wallets immer verlangt werden?
Das Gesetz müht sich zwar, durch Definitionen etwas Klarheit zu schaffen: „Due Diligence“ umfasst etwa, die Identität der Kunden sowie die der Empfänger von Transaktionen zu verifizieren, Informationen über ihre Geschäftsbeziehung einzuholen, zu prüfen, ob ein Beteiligter Finanzsanktionen unterliegt; sie können auch die konkrete Prüfung der Erwerbssituation, die fortlaufende Beobachtung der Transaktionen und mehr beinhalten. Was genau wann notwendig ist, dürfte der Interpretation der nationalen Gesetzgeber oder Aufseher obliegen.
Auch die „Measures to mitigate Risks“ werden definiert. Sie sollen „eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen umfassen,“ nämlich erneut die Verifizierung der Identität von Sender und Empfänger, die Einholung weiterer Informationen über Herkunft und Ziel der Krypto-Transaktion, die fortlaufende Beobachtung dieser Transaktionen sowie weitere Maßnahmen, etwa die Prüfung, ob Beteiligte Sanktionen unterliegen. Was genau der Unterschied zwischen „Due Diligence“ und den „Measures“ ist, wann was in welchem Umfang verlangt wird, bleibt offen.
In diesem Sinne wird das neue Gesetz also zunächst die nationalen Parlamente beschäftigen. Für Krypto-Unternehmen ändert sich nichts fundamentales, da sie sich ohnehin schon fast überall darauf einstellen, den Vorgaben der Travel Rule gerecht zu werden. Angenehmer, einfacher, privater und datensparsamer wird es aber gewiss nicht werden.
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Lightning Ein und Auszahlungen wären eigentlich etwas was Gebühren senkt für beide Seiten und mehr statt weniger Adoption sehen sollte.
(Den andren Artikel mal aussen vor gelassen zu Lightning und seinen Problemen)
Zum jetzigen Zeitpunkt ist Bezahlen mit Kryptowährungen eh maximal umständlich und wenig verbreitet.
Hier wird nur Innovation blockiert mal wieder.
Die Internet und Coin Community muss sich aber auch endlich wieder mehr organisieren um sich mehr Gehör zu verschaffen. Sonst wird Sie von der Politik wohl leider völlig ignoriert werden.
Ich denke da muss in Zukunft mehr gemacht werden um die Freiheit aller zu erhalten.
Das Problem an der Stelle waere, dass durch die enormen Preisschwankungen von „Krypto“ auch die Schwellenbetraege steigen und sinken wuerden.
Wertet man dass dann ab Einzahlung und ignoriert Preissteigerungen? Wie siehts in die andere Richtung aus?
Was ist mit Gewinnen, was mit regelmaessigen Abfluessen von Gewinnen?
Lieber von Anfang wissen woran man ist und das man bei „zentralen Boersen“ KYC braucht, anstatt dass man ploetzlich zu KYC gezwungen ist und ansonsten dann das Guthaben auf der Boerse festsitzt.
Dann kann man wenn noetig von vornherein Alternativen waehlen anstatt unangenehme Ueberraschungen zu erleben.
Hm, es geht dabei nicht um Gewinne(=Preissteigerungen). Die sind ja legal, und haben rein gar nichts mit Geldwäsche zu tun.
Es geht eher darum was man in Fiat mit dem Geld macht. Die Schwelle von 1.000 EUR greift dabei sowohl beim Kauf wie beim Verkauf mit Fiat.
Deswegen müsste sich auch der Schwellbetrag niemals ändern, zumindest solange man davon ausgeht, dass das sinnvolle Ausgeben der Werte hauptsächlich in Fiat stattfindet. Davon geht der Gesetzgeber aktuell auch aus.
Wie Anja Hirschel finde ich die Grenze von 1.000 EUR aber viel zu niedrig. Bei Bargeld liegt diese Grenze aktuell bei 10.000 EUR (früher 15.000 EUR).
D.h. den Kleinwagen kann man mit abgehobenen Bargeld noch so gerade annonym kaufen. Mit von Bitcoin in Fiat getauschtem Geld kann ich mir aber anonym kein aktuellen Gamer-Laptop mehr kaufen.
Hm, jetzt erst gesehen.
Was ist denn an NFTs so fundamental anders? Ist doch im Prinzip nur eine Commodity.