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Bist du schon ein Money Transmitter oder lebst du noch?

Stempelkarussel. Bild von Christian Schnettelker via flickr.com. Lizenz: Creative Commons

Die US-Finanzaufsicht FinCEN hat definiert, ab wann ein Krypto-Unternehmen zum „Money Transmitter“ abgestempelt wird. Für die Regulierung von Bitcoin und Co in den USA ist dies ein gewaltiger Schritt. Wir schauen uns an, wer alles betroffen sein könnte – und welche Fragen offen bleiben.

Das Financial Crimes Enforcement Network („Netzwerk zur Rechtsdurchsetzung bei finanziellen Straftaten“, FinCEN) ist ein Büro, das am US-amerikanischen Finanzministerium angesiegelt ist. Es widmt sich in den USA auf Bundesebene der Analyse und Regulierung von finanziellen Transaktionen, um Straftaten wie Geldwäsche oder Terrorfinanzierung aufzudecken und zu vollstrecken. Es ist für jeden, der in den USA mit Geld operiert DIE zentrale Regulierungsbehörde.

Mit einem kürzlich veröffentlichten Dokument legt das FinCEN eine der wichtigsten Leitlinien zur Regulierung von Bitcoin und Kryptowährungen überhaupt vor. Das Dokument erklärt, unter welchen Umständen sich Firmen oder Personen, die mit Kryptowährungen arbeiten, als „Money Service Business“ („Unternehmen im Zahlungsverkehr“, MSB) beim FinCEN registrieren müssen, um gemäß den Vorgaben des „Bank Secrecy Acts“ („Gesetz zum Bankgeheimnis“) reguliert zu werden. Die Frage dürfte für nicht wenige Firmen und Personen enorm wichtig sein, da sie oft eine der Gretchenfragen dabei ist, ob man ein Krypto-Geschäft wagt oder nicht. Eine Lizenz als MSB ist schwierig zu bekommen und verlangt ein hohes Investment in Anwälte und Berater; die durch sie gesetzten Vorgaben zu erfüllen, ist für viele Unternehmen hart bis unmöglich.

Was ist ein Money Transmitter?

Das FinCEN betont, dass es mit den Leitlinien keine neuen regulatorischen Tatsachen schafft, sondern existierende Entscheidungen und Vorgaben bündelt und auf Kryptowährungen anwendet.

Im Kern zitiert sich die Behörde dabei selbst. Sie hat bereits 2011 definiert, was ein MSB ist: Jeder, der als „Money Transmitter“ dient, egal ob als Person oder Unternehmen oder sonstige juristische Entität, egal in welcher Form, ob regelmäßig oder unregelmäßig, ob direkt oder durch Agenten. Ein „Money Transmitter“ ist nun jemand, der „Dienstleistungen der Geldübertragung anbietet“ oder jede andere Person, „die in den Transfer von Guthaben involviert ist“.

Es gibt einen aufschlussreichen Unterschied zwischen „Transmittor“ und „Transmitter“: Der Transmittor ist der Urheber einer Transaktion, also derjenige, der sie tatsächlich initiiert, während der Transmitter der ist, der sie letztendlich ausführt. Bei der Bank bin ich, als Kunde, der Transmittor, und die Bank selbst ist der Transmitter. Das ist nicht weiter schwierig.

Der Begriff „Money Transmission Service“ meint nun „die Akzeptanz von Währungen, Guthaben oder anderen Werten, die eine Währung ersetzen, von einer Person, und die Übertragung derselben zu einer anderen Person oder an einen anderen Ort.“ Die „anderen Werte“ umfassen in diesem Sinne auch Kryptowährungen. Auch das ist nicht neu; es war schon lange bekannt, dass das FinCEN Leute, die Zahlungsdienstleistungen anbieten, auch dann reguliert, wenn sie dies mit Kryptowährungen machen. Das Dokument betont eigens, dass die Definition unabhängig von der verwendeten Technologie und materiellen oder virtuellen Form greift. Betroffen sind auch die Herausgeber von virtuellen Token, die Geld substituieren, oder Personen, die die eine Art von Guthaben annehmen (zum Beispiel Euro) und eine andere Art weiterreichen (etwa Bitcoin).

Ausgenommen von der Regulierung als MSB sind nur jene Institutionen und Personen, die bereits eine ähnliche Lizenz bei einer anderen Behörde haben, etwa als Bank, Börse, Emittent von ETFs, Futures und so weiter, sowie natürliche Personen, die solche Leistungen unregelmäßig und ohne Profitabsichten erbringen. Wobei dies ein stückweit dem zuvor gesagten widerspricht.

Für viele dürfte es weniger interessant sein, zu erfahren, wer ein Money Transmitter ist – als wer KEINER ist. Die Behörde legt Liste von Fällen vor, für die sie Ausnahmen macht. Nicht betroffen sind unter anderen diejenigen, die lediglich die technische Infrastruktur für einen Money Transmitter bereitstellen, ein Clearing- oder Settlement-System für andere Money Transmitter betreiben, oder Geld, ob physisch oder virtuell, transportieren, während Sender und Empfänger dieselbe Person sind. Es gibt noch weitere Ausnahmen, die aber in sehr verklausulierter Form daherkommen und dementsprechend schwer zu verstehen und zu übersetzen sind.

Was verlangt das FinCEN nun von MSBs? Sie müssen effektive Anti-Geldwäsche-Programme (AML) einrichten und betreiben und damit verhindern, dass durch ihre Hilfe Geldwäsche oder Terrorfinanzierung ermöglich wird. Das AML-Programm muss dafür bestimmten, vom FinCEN definierten Vorgaben entsprechen, und wird von der Behörde wohl auch kontrolliert.

Wer im Krypto-Universum ist ein Money Transmitter?

Dann legt das FinCEN dar, welche Arten von Unternehmungen im Bereich der virtuellen Währungen registrierungspflichtig sind. Das ist der entscheidende Teil des Dokuments.

P2P-Geldwechsler

Es spielt keine Rolle, ob man als natürliche Person oder Unternehmen und regelmäßig oder unregelmäßig agiert. P2P-Geldwechsler sind MSBs. Sie sind „üblicherweise natürliche Personen, die Kryptowährungen kaufen oder verkaufen. Sie bewerben ihren Service durch Anzeigen, Plattform-Webseiten, Online-Foren, Soziale Medien oder Mundpropaganda. Sie ermöglichen den Transfer von der einen Art von Kryptowährung zu einer anderen, wie auch den Tausch von Kryptowährungen gegen andere Werte, unter anderem andere, echte Währungen.“ Wer sich in dieser Weise als MSB engagiert, benötigt eine Lizenz der FinCEN. Die Abgrenzung zu privaten Tradern, die etwa LocalBitcoins, Bisq oder dezentrale Börsen bei Ethereum benutzen dürfte dabei haarig werden.

Wallets

Bei Wallets unterscheidet die FinCEN zwischen zwei Arten: Bei der einen haben die Wallet-Anbieter als dritte Partei die Kontrolle über die Guthabe. Die FinCEN nennt sie „Hosted Wallets“. Diese sind Money Transmitter, da sie die Transaktionen, die durch sie geschehen, veranlassen. Sie werden dementsprechend als MSB reguliert. Die andere Art von Wallets sind die, bei der die Software auf einem Gerät des Users gespeichert wird und von dort aus autonom in der Lage ist, Transaktionen zu kreieren. Das sind die „unhosted Wallets“. Sie sind keine Money Transmitter und werden auch nicht reguliert.

Interessant wird es bei Multisig-Wallets, bei denen ein User mehrere Signaturen von verschiedenen Parteien braucht, um eine Transaktion auszuführen. Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden: Sofern sich der Anbieter von Wallets damit begnügt, eine technische Infrastruktur bereitzustellen, welche eine zweite Signatur verlangt, damit eine vom User initiierte Transaktion aktiviert wird, ist er kein MSB.  Wenn dies dagegen in einer „Hosted Wallet“ geschieht, wird der Betreiber zu einem MSB. Ob hier Mischformen wie die Wallets von BitGo und GreenAdress MSB sind oder nicht, dürfte ebenfalls eine kniffelige Frage werden.

Bitcoin ATMs

Die Betreiber von Bitcoin-Geldautomaten werden als Money Transmitter behandelt. Auch das ist keine allzu starke Überraschung, dürfte aber die Anforderungen an den Betrieb eines ATMs weiter in die Höhe treiben.

DApps

DApps steht kurz für „Dezentrale Anwendung“. Meistens finden diese auf Ethereum statt, aber zunehmend auch auf Blockchains wie Tron oder EOS. Die Anwendung wird zwar nicht von einer einzelnen Person oder Firma kontrolliert, aber es gibt meistens eine Person oder Firma, die die DApps hostet oder operiert, etwa die Webseitenbetreiber von dezentralen Börsen, dezentralisierten Finanzanwendungen oder Spielen wie CryptoKitties, die für diesen Service meist auch eine Gebühr erhalten.

Wenn DApps Funktionen ausüben, die denen eines Money Transmitters entsprechend, werden auch sie als MSB behandelt. Dieser Abschnitt ist eine der Überraschungen der Leitlinien, die viele, die in dezentralen Anwendungen eine Garantie gesehen haben, nicht reguliert zu werden, unangenehm überraschen dürfte.

Anonymisierte Transaktionen

Die FinCEN definiert zwei Arten von anonymisierten Transaktionen: Erstens die, die in einer transparenten Kryptowährung geschehen, aber so strukturiert werden, dass Informationen über Sender oder Empfänger verschleiert werden. Zweitens solche, die in einer Kryptowährung stattfinden, die so konzipiert wurde, dass sie von Grund auf anonym sind.

An dieser Stelle wird es interessant: Die FinCEN schreibt, dass ein Money Transmitter, der mit anonymen Kryptowährungen arbeitet, dieselben Regulierungsvorschriften einhalten muss wie bei anderen Währungen oder Werten. Die Nutzung von anonymen Währungen befreit nicht von den Pflichten des AML. Ob und wie dies möglich ist, hängt von den konkreten Vorschriften sowie der jeweiligen Währung ab.

Wer Dienstleistungen anbietet, deren Zweck es ist, Transaktionen zu anonymisieren – etwa Mixer – ist ein Money Transmitter. Konkret meint dies jemanden, der „Werte auf eine Weise empfängt und weiterleitet, die auf eine Weise gebildet sind, dass sie die Privatsphäre des Senders schützt“. Das war erwartbar. Ob dies auch auf Nutzer dezentraler Modelle, wie CashShuffle oder andere CoinJoin-Implementierungen zutrifft, dürfte eine in Zukunft heiß diskutierte Frage sein. Hierzu gibt die FinCEN nur vage Andeutungen: Eine Person, die Anonymisierungssoftware nutzt, kann entweder ein User oder ein Money Transmitter sein; der Unterschied liegt darin, dass ein User die Software nur für eigene Zwecke benutzt, während ein Transmitter sie dafür nutzt, um die Privatheit des Senders zu erhöhen. Wo nun jemand steht, der etwa für CashShuffle Liquidität bereitstellt, dürfte Sache der Interpretation sein.

Keine Money Transmitter sind dagegen die Entwickler und Herausgeber von Anonymisierungssoftware wie auch von Kryptowährungen mit erhöhter Anonymität. Ausgenommen sind dabei zentralisierte Kryptowährungen, bei denen der Herausgeber die Funktion eines Money Transmitters einnimmt.

ICOs

Bei ICOs hängt es von der konkreten Ausgestaltung der ICO ab. Wenn jemand ICO-Token generiert und dann gegen andere Kryptowährungen oder andere Formen von Werten verkauft, wird er zum Money Transmitter. Der Grund ist, dass er die einzige Person ist, die in der Lage ist, die neu generierten Token zu transferieren. Andere ICO-Formen, etwa die Herausgabe von DApp-Coins oder Token, die zur Finanzierung eines bestimmten Geschäftsmodells dienen und mit Dividenden oder ähnlichem belohnt werden, könnten aber ausgenommen sein. Hier bleibt die FinCEN recht unklar und verschwommen, was vermutlich in Zukunft noch viele Anwälte beschäftigen wird.

Miner

Beim Mining äußert sich die FinCEN nur zu Cloud-Minern. Diese sind nicht an sich Money Transmitter, sofern sie die Mining-Beträge lediglich an ihre Miner ausschütten. Sofern sie aber dazu noch Wallets für ihre Mitglieder und Kunden anbieten, dürften sie sich als Money Transmitter qualifizieren. Im Umkehrschluss dürfte dies bedeuten, dass Miner an sich, auch wenn sie Transaktionen in Blöcken verarbeiten, keine MSB sind.

Lightning

Das Lightning-Netzwerk wird von der FinCEN nicht erwähnt. Die einen sagen, weil es klar ist, dass ein Lightning-Node ein Money Transmitter ist, die anderen, weil klar ist, dass es keiner ist. Die Frage ist tatsächlich schwierig: Rein technisch nimmt ein Lightning-Node die Coins von jemandem an, gibt sie – bzw. seine eigenen – an den Empfänger weiter und verlangt dafür eine Gebühr. Damit wäre er eindeutig ein Money Transmitter. Andererseits kann der Lightning-Node die Coins nicht stehlen, weshalb man die Frage stellen darf, ob er sie überhaupt verwahrt und weitergibt, oder ob er nicht vielmehr lediglich die technische Infrastruktur stellt, um es anderen zu ermöglichen, Zahlungen durchzuführen. Was dann wiederum nicht reguliert wäre.

Ich denke, diese Frage ist derzeit noch nicht entschieden, und es wird noch sehr lange dauern, bis sie überhaupt entscheidbar ist. Falls es Versuche gibt, Lightning zu regulieren, wird es Gerichtsprozesse geben, in denen Experten Gutachten schreiben und angehört werden; womöglich wird das bestehende Regulierungswerk gar nicht in der Lage sein, Lightning zu greifen, und es bedarf erst einmal neuer Vorschriften. All das wird, falls es überhaupt geschieht, Jahre dauern. Dementsprechend können Lightning-Node-Betreiber wohl erst einmal aufatmen – wenn auch nicht uneingeschränkt.

Erwartbar, aber Klarheit

Die FinCEN-Leitlinien fallen größtenteils erwartbar aus. Wer als Money Transmitter Geld im herkömmlichen Sinn übermittelt, wird auch ein Money Transmitter sein, wenn er Kryptowährungen verwendet. Das ist keine Überraschung, aber immerhin nun eindeutig und klar.

Die Regeln zu P2P-Geldwechslern könnten streng ausgelegt zu hart sein; die zu Wallets lassen noch ein wenig Interpretationsspielraum, sind aber an sich milde genug, um es weiterhin zu erlauben, ohne Lizenz Wallets anzubieten – sofern man als Betreiber nicht den privaten Schlüssel erlaubt. Damit könnte die FinCEN helfen, sinnvolle Modelle für Wallets zu etablieren, die den User im exklusiven Besitz der privaten Schlüssel lassen. Die Regulierung unterstützt das Prinzip, Besitzer seiner Schlüssel zu sein. Das ist schon mal ziemlich gut.

Dass DApps vermutlich auch reguliert sind, ist eine für manche schmerzhafte Überraschung, auch wenn es hierbei weiterhin Ausnahmen geben könnte; dass Software-Entwickler und die Herausgeber von Software-Infrastruktur nicht reguliert werden, selbst dann, wenn sie Anonymisierungssoftware oder -währungen entwickeln, ist an sich konsequent; es dürfte für viele aber erleichernd sein, dass dies nun offiziell ist. Ebenso ist es angenehm zu wissen, dass Miner nicht reguliert werden, wobei das Papier es offen lässt, ob es einen Unterschied zwischen reinen Bereitstellern von Hashpower und den tatsächlichen Blockproduzenten gibt.

Insgesamt, würde ich sagen, sind die Leitlinien recht vernünftig. Sie schaffen Rechtsklarheit, lassen aber Unternehmen genügend Luft, um weiterhin Geschäfte zu entwickeln.

Über Christoph Bergmann (2813 Artikel)
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7 Kommentare zu Bist du schon ein Money Transmitter oder lebst du noch?

  1. Ein sehr informativer Artikel, der insgesamt klar macht dass die regulierugsbehörden, jetzt wo krypto relevanter wird, durchaus ein Auge darauf haben.
    könntest du noch etwas konkreter darauf eingehen was es heißt ‚money Transmitter‘ zu sein. KYC Pflicht? Pflicht zu Audits / einlagensicherung etc? (Faktisches) mindestkapital?

    • https://en.wikipedia.org/wiki/Money_transmitter
      1. Lizenz
      2. Sicherheitseinlagen je nach Staat $25k – $1M + Mindeststammkapital
      3. Laut diesem Wiki Artikel waren im Verband 400 Money transmitter, was 67% aller ausmacht, also waren es 2012 insgesamt 600 Stück, was wahrscheinlich an der Schwierigkeit liegt, eine Lizenz zu erhalten.

      Ergo wird alles, was unter die Money Transmitter Regulierung fällt, praktisch erstickt.

  2. Ja schon informativ über die Regulierungen, aber wen betrifft das hier?
    – Jeder der seine Website in den USA hosted und Kryptowährungen annimmt, anbietet ?
    – Jeder der Kryptos mit US-Bürgern tauscht ?

    Wie weit reicht der Arm der FinCEN ? bekomme ich dann wieder Post von der BaFIN als Rechtshilfeersuchen der Amis ?

    • Beide ersten Fragen würde ich im Zweifel mit „ja“ beantworten und es ist ja noch komplizierter mit den Lizenzen dafür, denn für jeden US-Staat gelten andere Regelungen und ggf. gesonderte Lizenzen.
      Im Zweifel so handhaben wie die Online Gambling Industrie seit Jahr(zehnt)en – US Bürger ausschließen und nicht in den USA hosten.

      Wie weit die Bafin als Rechtsgehilfin für die FinCEN agiert kann ich Dir nicht sagen, wenn Du Dich US-Regelungen jedoch widersetzt, kannst Du ggf. eine „Überraschung“ bei der Einreise in die USA erleben, und das noch nach Jahren… Falls Du das massiv machst, könnte sogar ein Auslieferungsantrag drohen, also ich würde das nicht riskieren und es dann lieber aus voreiligem Gehorsam wie Localbitcoins in Deutschland machen.

  3. Weiß man schon, wie es mit dem Hosten eines Electrum-Server aussieht? Man leitet ja auch Transaktionen weiter.

  4. Das bedeutet, dass Monero kein grundsätzliches Problem mit der FinCEN hat. Es bleibt den Netzwerkteilnehmern überlassen, die Anforderungen zu erfüllen.

    Man sieht an diesen FinCEN-Entscheidungen dass Craig Wright nicht ganz falsch damit liegt, die Wichtigkeit von Regulierungen zu betonen. Der scheint das ganz gut zu verstehen. Zugleich ist seine Sicht klar übertrieben und besteht teilweise aus Scheinargumenten.

  5. Interessant in diesem Zusammenhang auch die Abschaltung eines der größten Bitcoin „Mixer“ durch holländische Behörden: https://www.fiod.nl/fiod-en-om-halen-witwasmachine-voor-cryptovaluta-offline/

    Leider ohne genaue Begründung, man kann nur erahnen, dass es vielleicht um fehlende Lizenzen geht, die ein zentraler Finanzdienstleister benötigen würde. Wie steht es dann um Wasabi, Samourai & Co., die zwar keinen direkten Zugriff auf die Coins ihrer User haben, aber immerhin Provisionen kassieren?

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